Rathausstrasse 4, 79585 Steinen-HöllsteinTel. 07627 500 · arztpraxisggashi@t-online.de

Praxis Dr. Gashi

Informationen für Patientinnen und Patienten

Wichtige Hinweise zum E-Rezept, zu Wiederholungsrezepten und zur rechtzeitigen Vorbereitung Ihrer Medikamente vor einer Reise.

Gut vorbereitet – schneller bearbeitet

Bitte beachten Sie die folgenden organisatorischen Hinweise. Sie helfen uns, Ihre Anfragen sicher und ohne unnötige Verzögerungen zu bearbeiten.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

  • Für gesetzlich Versicherte muss die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich einmal pro Quartal in der Praxis eingelesen werden.
  • Wiederholungsrezepte können nur für Medikamente bearbeitet werden, die bereits als Dauermedikation in unserer Praxis bekannt sind.
  • Bestellen Sie Ihr Wiederholungsrezept bitte mindestens zwei Werktage im Voraus.
  • Nach der Freigabe kann das E-Rezept in der Apotheke in der Regel mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden.
Bitte beachten: Das Absenden einer Rezeptanfrage ist noch keine ärztliche Freigabe. Bei Rückfragen nimmt die Praxis Kontakt mit Ihnen auf.

Wann bleibt ein Papierrezept erforderlich?

Nicht jede Verordnung wird automatisch als E-Rezept ausgestellt. Je nach Arzneimittel, Versicherungsstatus oder Verordnungsart kann weiterhin ein Papierrezept erforderlich sein.

  • bestimmte besonders geregelte Arzneimittel,
  • einzelne Hilfs- oder Verbandmittel,
  • Verordnungen, die technisch noch nicht elektronisch unterstützt werden,
  • bestimmte Privatverordnungen.
Welche Rezeptform in Ihrem Fall erforderlich ist, entscheidet die Praxis anhand der jeweiligen Verordnung.

Medikamente bei Urlaub und Auslandsreisen

Prüfen Sie Ihren Medikamentenvorrat frühzeitig. Besonders vor längeren Reisen sollte die Versorgung nicht erst am letzten Arbeitstag organisiert werden.

1 · Frühzeitig prüfenKontrollieren Sie spätestens zwei Wochen vor der Abreise, ob Ihre Dauermedikamente für die gesamte Reise ausreichen.
2 · Regeln klärenInformieren Sie sich bei Reisen ins Ausland über Einfuhrbestimmungen, insbesondere bei Betäubungsmitteln oder kühlpflichtigen Präparaten.
3 · Sicher transportierenNehmen Sie Medikamente möglichst in der Originalverpackung und im Handgepäck mit. Beachten Sie die vorgeschriebenen Lagerbedingungen.
Bescheinigungen für Reisen: Für bestimmte Medikamente kann eine ärztliche Bescheinigung oder eine behördlich bestätigte Bescheinigung erforderlich sein. Bitte fragen Sie diese rechtzeitig an. Für Bescheinigungen können private Kosten entstehen.

Patienteninformationen als PDF

Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu Arzneimittelverordnungen bei längeren Auslandsaufenthalten.

Offizielle PDF-Dokumente der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Für aktuelle und individuelle Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und die zuständigen Behörden des Reiselandes.
Kein Notfallservice: Online-Anfragen sind nicht für akute oder lebensbedrohliche Beschwerden bestimmt. Bei Lebensgefahr wählen Sie 112. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 116 117.